V. Handels- und Gesellschaftsrecht:
1) Gründungen von Kapitalgesellschaften, insbesondere von Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) sowie von Unternehmensgesellschaften (UG haftungsbeschränkt) sowie Geschäftsanteilsveräußerungs- und Abtretungsverträge
2) Kapitalmaßnahmen betreffend Kapitalgesellschaften, Unternehmensumstrukturierungen insbesondere solche, nach dem Umwandlungsgesetz, Satzungsänderungen, sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Handelsregisteranmeldungen
3) Gründungen von Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG, GmbH & Co. KG) sowie die Beurkundung von entsprechenden Einbringungsverträgen zur Kapitalausstattung
4) Abberufung und Neubestellung von Geschäftsführern einer GmbH, von Vorstandsmitgliedern einer AG, von Prokuristen und die dazu erforderlichen Handelsregisteranmeldungen
Das Handels- und Gesellschaftsrecht ist derart umfangreich, dass hier nur stichpunktartig die wichtigsten Betätigungsfelder des Notars herausgestellt werden, bei denen entweder zwingend ein Notar mitwirken muss oder aber die Mitwirkung des Notars aufgrund seiner Fachkenntnisse besonders ratsam ist.